Energieeffizienzgesetze in Deutschland und Österreich.
Was sie für Unternehmen bedeuten.
Um den Energieverbrauch einzuschränken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu minimieren, haben Deutschland und Österreich Energieeffizienzgesetze erlassen.
Sie zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Energieversorgung zu sichern sowie die Klimaziele zu erreichen. Beide Gesetze setzen die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED, Richtlinie (EU) 2023/1791) in nationales Recht um.
Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur eine Anpassung an neue rechtliche Vorgaben, sondern auch eine aktive Rolle zur Reduktion des Energiebedarfs sowie zur CO2-Reduktion und mehr Nachhaltigkeit.
Das Energieeffizienzgesetz in Deutschland (EnEfG)
Das deutsche Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am 18. November 2023 in Kraft getreten und hat zum Ziel, den Primär- und Endenergieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu steigern und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren.
Für Unternehmen bedeutet das:
- Einführung von Energiemanagementsystemen: Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5GWh pro Jahr sind verpflichtet, innerhalb von 20 Monaten ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß ISO 50001 oder EMAS zu implementieren.
- Abwärmenutzung und Energieeinsparung: Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5GWh pro Jahr müssen Energie nach dem Stand der Technik vermeiden bzw. reduzieren. Das beinhaltet die Identifizierung von Abwärme und das Festlegen von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Nutzung.
- Wirtschaftlichkeitsbeurteilung: Identifizierte Energiesparmaßnahmen müssen nach DIN EN 17463:2021-12 (VALERI) wirtschaftlich bewertet werden.
- Meldepflicht: Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 GWh sind verpflichtet, für die Einsparmaßnahmen Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Daten zur Abwärme müssen jährlich an die Plattform für Abwärme der BfEE gemeldet werden.
Das Energieeffizienzgesetz in Österreich (EEffG)
Das österreichische Energieeffizienzgesetz (EEffG) wurde zuletzt 2023 novelliert und 2024 erneut angepasst. Es setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht um und verfolgt das Ziel, den Endenergieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz in Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu steigern.
Für Unternehmen bedeutet das:
- Energieaudits oder Managementsysteme: Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern oder über 50 Mio. EUR Umsatz oder über 43 Mio. EUR Bilanzsumme sind verpflichtet, Energieaudits nach EN 16247-1 durchzuführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (z. B. ISO 50001) zu installieren.
- Meldepflicht: Es besteht eine Meldepflicht an die Monitoringstelle beim Bundesamt für Energieeffizienz im BMK, wobei eine neue elektronische Meldeplattform gemäß § 59 EEffG eingerichtet wird.
Fazit
Die Energieeffizienzgesetze in Deutschland und Österreich stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Durch proaktives Handeln können Unternehmen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch einen bedeutenden Beitrag zur Energieeinsparung, CO2-Reduktion und Nachhaltigkeit leisten.