Filtertürme sind Filtergeräte, die Hallenluft frei ansaugen, filtrieren und wieder in die Halle abgeben. Behörden beurteilen Filtertürme sehr unterschiedlich. So werden Filtertürme von den Behörden nicht als lüftungstechnische Maßnahme eingestuft. Nachdem sie die Hallenluft frei ansaugen sind sie auch keine Absauganlage. Daher stellen Filtertürme im normativen Sinn keine zulässige Schutzmaßnahme dar. Sehr wohl kann es jedoch in einzelnen Fällen im Zuge einer individuellen Beurteilung von der zuständigen Behörde akzeptiert werden.
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